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   BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58   

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https://dejure.org/1958,3400
BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58 (https://dejure.org/1958,3400)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1958 - IV ZR 10/58 (https://dejure.org/1958,3400)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1958 - IV ZR 10/58 (https://dejure.org/1958,3400)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Auszug aus BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58
    Denn § 24 der 4. DV-EheG und dementsprechende Vorschriften sind gegenüber den Urteilen der Sowjetzonengerichte oder der Gerichte von Ostberlin nicht anwendbar (Urteil des Senats vom 9. Mai 1956 - IV ZR 201/55, BGHZ 20, 323, 331, 332).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das Urteil eines Gerichts der sowjetischen Besatzungszone oder Ostberlins, durch das rechtskräftig auf Scheidung einer Ehe erkannt worden ist, in der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin anzuerkennen, es sei denn, daß es gegen die guten Sitten oder den Zweck eines in der Bundesrepublik oder Westberlin geltenden Gesetzes gröblich verstößt oder in dem zugrunde liegenden Verfahren rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere das Recht auf Gehör, verletzt sind (BGHZ 20, 323, 335, 336) [BGH 09.05.1956 - IV ZR 201/55].

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß die Bundesrepublik- und ebenso Westberlin - in Ehesachen gegenüber der sowjetischen Besatzungszone keine ausschließliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen kann (BGHZ 20, 323, 336 [BGH 09.05.1956 - IV ZR 201/55]; Urteil vom 11. April 1956 - IV ZR 279/55 - FamRZ 1956, 183, 185).

    Da die entsprechende Anwendung des § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht in Betracht kommt (Urteil des Senats BGHZ 20, 323, 336) [BGH 09.05.1956 - IV ZR 201/55] und weitere Umstände, die die Versagung der Anerkennung des Scheidungsurteils erfordern könnten, nicht ersichtlich sind, muß nach alledem auf die Revision des Beklagten die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und das klageabweisende Urteil des Landgerichts wiederhergestellt werden.

  • BGH, 11.04.1956 - IV ZR 279/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß die Bundesrepublik- und ebenso Westberlin - in Ehesachen gegenüber der sowjetischen Besatzungszone keine ausschließliche Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen kann (BGHZ 20, 323, 336 [BGH 09.05.1956 - IV ZR 201/55]; Urteil vom 11. April 1956 - IV ZR 279/55 - FamRZ 1956, 183, 185).
  • BGH, 10.07.1957 - IV ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1958 - IV ZR 10/58
    Dabei ist davon auszugehen, daß die Anerkennung nicht schon dann entfällt, wenn das Urteil der wirklichen Sach- und Rechtslage nicht entspricht und deshalb von einem Gericht der Bundesrepublik oder Westberlins nicht hätte erlassen werden dürfen (Urteil des Senats vom 10. Juli 1957 - IV ZR 115/57, FamRZ 1957, 370, 371); vielmehr ist entsprechend § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO die Anerkennung nur zu versagen, wenn das Urteil, hier also der Ausspruch der Scheidung und der Schuldspruch, mit den guten Sitten oder dem Zweck eines in der Bundesrepublik oder Westberlin geltenden Gesetzes unvereinbar ist.
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 31/61

    Rechtsmittel

    Daß dieses zu bejahen ist, bedarf im Hinblick auf die wesentlichen Rechte, die für die Klägerin aus dem ehelichen Verhältnis erwachsen können - Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten, Erb- und Pflichtteilsrechte, Witwenversorgung - keiner weiteren Begründung (vgl. BGH Urteil vom 23. April 1958 - IV ZR 10/58 - OLG Frankfurt in NJW 1959, 2023; OLG Hamm in FamRZ 1961, 224).

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 20, 323, 336 ; 30, 1, 6 ; LM Nr. 4 zu § 606 ZPO; Urteil vom 23. April 1958 - IV ZR 10/58 - Urteil vom 30. November 1960 - IV ZR 206/60 - OLG Frankfurt in NJW 1959, 2024 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1959 - 3 U 41/59]).

  • BGH, 30.11.1960 - IV ZR 206/60

    Rechtsmittel

    Die Gerichtsbarkeit der sowjetzonalen Gerichte ist aber, wie der Senat in dem nichtveröffentlichten Urteil vom 23. April 1958 IV ZR 10/58 entschieden hat, auch dann gegeben, wenn an sich nach § 606 ZPO ein Gericht der Bundesrepublik zuständig war, der Kläger aber vor einem Gericht der sowjetischen Zone geklagt hat, weil er dort seinen Wohnsitz hatte, als er die Klage erhob.
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 274/58

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Der erkennende Senat hatte schon mehrfach die Frage zu entscheiden, ob ein Urteil eines Gerichts der sowjetischen Zone, durch das die Ehe der Parteien geschieden worden ist, in der Bundesrepublik anzuerkennen ist (BGHZ 20, 323; FamRZ 1956, 183; 1957, 370und Urteil vom 23. April 1958 IV ZR 10/58; vgl. auch BGHZ 21, 313 [BGH 14.07.1956 - IV ZB 64/56] betreffend die Anerkennung vormundschaftsgerichtlicher Entscheidungen).
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